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AGB Büro-Service Silber Schwedt

AGB – Allgemeine Geschäftsbedinungen

 AGB von Büro-Service Silber e.K. (Nachstehend mit BSS benannt)

 

§ 1 Allgemeines – AGB

1. AGB von Büro-Service Silber Schwedt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der BSS erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies durch die BSS schriftlich bestätigt wird.

§ 2 Vertragsschluss – AGB

1. Die vom Kunden per Internet, schriftlich, telefonisch oder mündlich aufgegebene und bei der BSS eingegangene Bestellung ist bindend.

2. Ein Kaufvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch die BSS, Abholbenachrichtigung an den Kunden oder durch die Übersendung der Ware zustande, wobei der Kunde insoweit auf eine Annahmeerklärung verzichtet. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3. Die für die gekauften Produkte von der BSS erstellte und aus der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung ersichtliche Produktbeschreibung ist Vertragsbestandteil.

4. Unwesentliche technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die BSS hergeleitet werden können. Die BSS behält sich Installationsanweisungen vor.

§ 3 Preise

1. Sämtliche Angebote der BSS sind freibleibend und unverbindlich.

2. Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz der BSS bzw. ab Sitz deren Niederlassungen zuzüglich Fracht, Verpackung, Transportversicherung sowie der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, z.B. Installation und Schulung werden gesondert berechnet, gleiches gilt für eventuell anfallende Zollgebühren.

3. Die BSS ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt die Berechtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Die BSS ist berechtigt, im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin die Preise anzugleichen, wenn sich die Preise der Zulieferer, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige nichtvorhersehbare Kosten erhöhen. Kaufpreiserhöhungen werden dem Kunden mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Der Kunde kann hinsichtlich der betroffenen Ware vor Lieferung vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Lieferbedingungen – AGB

1. Stellt die BSS nach Vertragsabschluss fest, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, so ist die BSS berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware bzw. Dienstleistung anzubieten oder zu liefern.

2. Die von der BSS genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde. Liefertermine beginnen mit dem Tag der Bestellung. Sollte eine Lieferfrist von 6 Wochen nicht eingehalten werden, so ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung in schriftlicher Form berechtigt, vom Vertrag bzw. dem noch nicht erfüllten Teil des abgeschlossenen Bestellvertrages zurückzutreten. Es gilt ein generelles Umtauschrecht von 14 Tagen.

3. Die BSS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, wenn die Teillieferung oder Teilleistung vor Fälligkeit der Lieferverpflichtung erfolgt und bei Teillieferung oder Teilleistung darauf hingewiesen wird. Liegt bei Eintritt der Fälligkeit der Lieferverpflichtung eine Teillieferung oder Teilleistung vor, gilt dies als Sachmangel. Eine Teillieferung oder Teilleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde zur Vermeidung von Sachmängeln Lieferung aus einer Serie verlangen kann.

4. Soweit keine andere Lieferform vereinbart ist, erfolgt die Abholung der Ware durch den Kunden bei der BSS bzw. deren Niederlassungen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an ihn übergeben worden ist.

5. Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über.

6. Bei Versand der Ware durch von BSS beauftragte Frachtführer schließt die BSS generell eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden ab, soweit der Kunde dem nicht bei Bestellung ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 5 Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der BSS sofort nach Rechnungserhalt zahlbar und fällig. Bei Nichtzahlung gerät der Kunde auch ohne vorherige Mahnung in Zahlungsverzug.

2. Die Zahlung hat rein netto bar oder per Scheck (Verrechnungsscheck) zu erfolgen. Skontovereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

3. Die Lieferung an Neukunden erfolgt generell bis zur Freigabe durch den Warenkreditversicherer der BSS per Barnachnahme.

4. Die Gewährung eines Zahlungszieles von 30 Tagen (zzgl. 2% Finanzierung) bedarf der schriftlichen Vereinbarung und setzt die vorherige Zustimmung durch den Warenkreditversicherer voraus.

5. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die BSS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen. Mahnungen nach Fälligkeit sind mit jeweils 5,00 € zuzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zu vergüten.

6. Die BSS ist berechtigt, nach schriftlicher Information an den Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so ist die BSS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

7. Werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die BSS berechtigt, die gesamte zu diesem Zeitpunkt bestehende Restschuld fällig zu stellen. Die BSS ist in diesem Fall außerdem berechtigt, bei weiteren Lieferungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 6 Aufrechnung/ Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn seine geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der BSS als unbestritten anerkannt worden sind.

§ 7 Sachmangel

1. Sofern der Kunde die Kaufsache nicht zu dem gewöhnlichen Verwendungszweck nutzen will, hat er die Pflicht, BSS darauf hinzuweisen.

2. Der Kunde versichert, dass er mit dem Umgang mit den von der BSS angebotenen und vom Kunden erworbenen Produkten vertraut ist und daher eine Montageanleitung oder Bedienungsanleitung nicht benötigt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Zweifel die Hotline der BSS zur Klärung technischer Probleme oder zur Unterstützung bei der Montage nutzen kann. Die Telefonnummer der Hotline ist der Lieferung beigefügt und findet sich zudem unter der Internetadresse https://www.buerobedarfshopping.de.

3. Es wird vermutet, dass die Kaufsache die vereinbarten Eigenschaften aufweist, wenn sie mit der Produktbeschreibung übereinstimmt.

4. Ein Mängelanspruch ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Reparatur oder Eingriffen in die gelieferte Ware von nicht durch die BSS autorisiertem Personal, fehlerhafter Installation, Modifizierung und Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen, Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht dem Original entsprechen, bei Schäden durch Blitzschlag oder ähnliche äußere Einwirkungen, bei direkten oder indirekten Schäden durch Einfluss von Viren, nach Beseitigung oder Änderung technischer Originalkennzeichen, bei Verschmutzung sowie unsachgemäßer Nutzung oder Beanspruchung der Ware, die über das bei gewöhnlicher Verwendung zu erwartende Maß – sofern der Kunde nicht bei Vertragsschluss auf eine andere Verwendung hingewiesen hat – hinausgeht, seitens des Kunden oder des Verbrauchers.

5. Ausgenommen von dem Anspruch auf Mängelbeseitigung sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, insbesondere: Tastatur, Maus, Leuchten, Akkus, Batterien, Patronen, Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner, Trommeln/-Einheiten.

§ 8 Produktverwendung – AGB

1. Die Produkte der BSS sind für die übliche Verwendung und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.

 

2. Der Kunde hat bei der Installation von Software, welche nicht von BSS geliefert wurde, eine fachgerechte und den Installationshinweisen entsprechende Installation durchzuführen. Er hat die Hinweise der BSS zur Verträglichkeit mit der von BSS gelieferten Produkte zu beachten. Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bei einer fehlerhaften Installation von fremder Software oder bei Installation von fehlerhafter Software oder inkompatibler Software stellt keinen Sachmangel dar.

3. Falls es aufgrund der Installation einer Software, die nicht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs entspricht, zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kommt, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

§ 9 Geltendmachung von Mängelansprüchen – AGB

1. Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sowie Transportschäden hat der Kunde binnen 2 Tage nach Erhalt der Ware der BSS schriftlich mitzuteilen. Die Mängelansprüche für offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware erlöschen spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt eine Anzeigefrist von einem Jahr ab Gefahrübergang. Danach sind Mängelansprüche ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt unberührt.

2. Soweit der Kunde Mängelansprüche geltend macht, informiert der Kunde die BSS vorab, damit eine Rücksendenummer vergeben werden kann. Die Rücksendung der Kaufsache hat unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer sowie einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung gegenüber der BSS zu erfolgen, wobei das als vom Kunden als mangelhaft bezeichnete Teil bzw. Gerät vollständig durch den Kunden in der jeweiligen Originalverpackung an die BSS bzw. deren jeweils zuständige Niederlassung zu schicken ist. Transportaufträge zur Beförderung der bei der BSS erworbenen Sache, die vom Kunden als mangelhaft bezeichnet wird, werden ausschließlich durch die BSS auf eigene Rechnung ausgelöst. Transportschäden, die im Zusammenhang mit der Nichtverwendung der Originalpackung stehen, schließen Mängelansprüche aus.

3. Zur Befriedigung von jeglichen Mängelansprüchen ist die BSS nur dann verpflichtet, wenn die Kaufpreissumme gezahlt wurde und keine sonstigen Zahlungen offen stehen. Der Anspruch auf Abwendung der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch anderweitige Sicherheitsleistung ist ausgeschlossen.

4. Wünscht der Kunde, dass Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, so kann die BSS diesem Verlangen entsprechen.

5. Sofern eine andere als die bestellte Ware oder die bestellte Ware in mehrfacher Menge geliefert wird, erstattet die BSS dem Kunden den Rechnungsbetrag zurück, nachdem die Ware vollständig und unversehrt eingegangen ist. Transportaufträge zur Beförderung der bei der BSS erworbenen Sache werden ausschließlich durch die BSS auf eigene Rechnung ausgelöst.

6. Produkte, die durch den Kunden unsachgemäß verpackt worden sind, werden nach der Reparatur ordnungsgemäß verpackt. Dem Kunden wird hierfür eine entsprechende Verpackungspauschale berechnet.

7. Wird ein Mängelanspruch grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Rechtsgrund geltend gemacht, berechnet die BSS dem Kunden eine Testpauschale von 29,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Für ComputerKopierer/Drucker/Faxgeräte werden in diesem Fall 65,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für die von BSS aufgewandten Transportkosten.

8. Die Haftung für den Verlust von Daten bei der Durchführung der Nacherfüllung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat für die Datensicherung selbst Sorge zu tragen.

§ 10 Nacherfüllung – AGB

Für die Prüfung der Frage, ob die vom Kunden gewünschte Nacherfüllung nach § 439 BGB nur mit unverhältnismäßigen Kosten im Sinne des § 439 Abs. 3 S. 1 BGB verbunden ist, darf BSS eine Dauer von 48 Stunden in Anspruch nehmen.

§ 11 Regelungen für Verbrauchsgüterkauf – AGB

1. Im Verhältnis zwischen Kunden und BSS ist BSS berechtigt, die Mängelansprüche des Verbrauchers selbst zu befriedigen. Der Kunde nimmt die vom Verbraucher als mangelhaft bezeichnete Sache entgegen, informiert BSS. BSS lässt diese Sache auf eigene Kosten abholen. BSS liefert die Sache in mangelfreiem Zustand oder eine mangelfreie Sache an den Kunden zurück, der die Sache dem Verbraucher aushändigt. Aufwendungen des Kunden werden mit pauschal 5 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gegen Rechnungslegung ersetzt, § 478 Abs. 4 S. 1 BGB. Weitergehende Aufwendungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Verbraucher folgendes zu vereinbaren: Für die Prüfung der Frage, ob die vom Verbraucher gewünschte Nacherfüllung nach § 439 BGB nur mit unverhältnismäßigen Kosten im Sinne des § 439 Abs. 3 S. 1 BGB verbunden ist, darf der Kunde eine Dauer von 48 Stunden in Anspruch nehmen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, den Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

a. Rechte des Verbrauchers für den Fall des Abschlusses eines Fernabsatzvertrages, insbesondere sein Rücktritts- und Widerrufsrecht.

b. Rechte des Verbrauchers für den Fall des Abschlusses eines Haustürgeschäftes, insbesondere sein Rücktritts- und Widerrufsrecht.

c. Rücknahme der Ware erfolgt nur in der jeweiligen Originalverpackung.

d. Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen. Der Verbraucher hat für die Datensicherung selbst Sorge zu tragen.

4. Verletzt der Kunde seine Aufklärungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Verbraucher, können die dadurch dem Kunden entstehenden Nachteile nicht gegenüber der BSS geltend gemacht werden.

§ 12 Öffentliche Äußerungen – AGB

Öffentliche Äußerungen des Kunden im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 3 BGB über Produkte, die Gegenstand einer Liefervereinbarung zwischen Kunden und der BSS sind oder werden, sind für die BSS nur dann verbindlich, wenn die öffentlichen Äußerungen hinsichtlich der inhaltlichen Aussage zuvor schriftlich abgestimmt sind. Anderenfalls können Abweichungen des Produkts von der öffentlichen Aussage nicht als Mangel angesehen werden.

§ 13 Haftungsbeschränkung – AGB

1. Schadensersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sind sowohl gegenüber der BSS als auch gegenüber deren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.

3. Die BSS haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom Kunden abgegebene Kaufangebote nicht bei der BSS eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

4. Soweit die BSS zur Haftung verpflichtet ist, wird diese der Höhe nach begrenzt auf das Zweifache des Auftragswertes, höchstens jedoch auf einen Betrag von 10.000,00 €.

5. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch 6 Monate ab Gefahrübergang.

6. Sofern die BSS auf Grund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder sonstiger von ihr nicht zu vertretender Umstände vom Vertrag zurücktritt, können ihr gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 14 Eigentumsvorbehalt – AGB

1. Die BSS behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, ist die BSS berechtigt, die Ware zurückzuverlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.

2. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Insoweit erlangt die BSS einen Miteigentumsanteil. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt seine künftigen Forderungen aus dieser Weitergabe an die BSS zur Sicherheit ab, welche diese Abtretung annimmt. Hinsichtlich weitergegebener Miteigentumsanteile gilt dies entsprechend der Höhe des Verkaufswertes des Anteils. Auf Verlangen muss der Kunde Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche der BSS mitteilen.

3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von BSS hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die BSS berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabe Ansprüche des Kunden gegenüber Dritter zu verlangen. Diese Rechte der BSS bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Rücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die BSS liegt kein Vertragsrücktritt.

§ 15 Verzugsschaden bei Nichtabnahme

1. Erfolgt durch den Kunden keine Abnahme der ordnungsgemäßen Lieferung der Ware, so gerät er in Annahmeverzug. Verweigert der Kunde nach einer ihm durch die BSS gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme, so ist die BSS in diesem Fall berechtigt als Schadensersatz wegen Nichterfüllung eine Entschädigung von 20 % des Vertragsendpreises in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Im Übrigen bleibt der BSS die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

2. Wird bei Abnahmeverzug des Kunden auf dessen Wunsch durch die BSS eine Zwischenlagerung der Ware vorgenommen, so wird eine Lagerungsgebühr von zumindest 1,5 % pro Tag des Vertragsendpreises erstmalig mit dem 15. Tag fällig.

§ 16 Erfüllungsort/ Gerichtsstand – AGB

1. Erfüllungsort ist der Firmensitz der BSS in bzw. der Sitz deren Niederlassungen, soweit die Bestellung des Kunden an diese gerichtet ist.

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 04425 ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der BSS und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 17 Datenverarbeitung und Datenschutz

1. Die BSS speichert über den Kunden personenbezogene Daten mit automatischer Datenvereinbarung.

2. Die BSS wird die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erheben, bearbeiten, speichern oder sonst nutzen.

§ 18 Schlussbestimmungen – AGB

1. Für diese Geschäftsbedingungen und alle abgeschlossenen Verträge zwischen der BSS und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

2. Die Nichtausübung eines Rechts durch die BSS gemäß diesen Geschäftsbedingungen bedeutet kein Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die soweit rechtlich möglich dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommen Interessen der Partner am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Vertragsparteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

AGB Veröffentlicht: 14.10.2019